AGBs BPI Bikeschool

1 Anmeldung

1.1 Fahrtechnikkurse

Mit der Anmeldung, die schriftlich per Anmeldeformular auf der Internetseite www.bpi-bikeschool.de vorgenommen werden muss, bietet der Kunde der Firma BPI Bikeschool den Abschluss eines Fahrtechnikkurses verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Kursteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Bikeschule zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Fahrtechnikunterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat. Auch bei einer mündlichen sowie per Mail "Buchung" für die Wochenkurse, Privat Kurse etc. die bar oder mit Karte vor Ort bezahlt werden können, kommt eine verbindliche Buchung zustande. Es gelten die allgemeinen AGB`s. Individuelle Wochenkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und eine Saison gültig.

1.2 Mountainbike Touren/ Enduro Touren/ Allgäu Cross / E-Bike Touren

Mit der Anmeldung, die schriftlich über unser Anmeldeformular auf der Internetseite www.bpi-bikeschool.de vorgenommen werden muss, bietet der Kunde der Firma BPI den Abschluss einer MTB-Tour oder anderen Touren verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Tour Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Bikeschule zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Tourenunterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat.

1.3 Workshops

Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder per Anmeldeformular auf der Internetseite www.bpi-bikeschool.devorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma BPI BIKESCHOOL den Abschluss eines Workshops verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Workshop Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die BPI BIKESCHOOL GbR zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden 'Workshop Unterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat.

1.4 Bike-Service

Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder per Anmeldeformular auf der Internetseite www.bpi-bikeschool.de vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma BPI GbR den Abschluss eines Bike-Services verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die BPI GbR zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Service Unterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat.

1.5 Bike Camps

Mit der Anmeldung, die schriftlich per Anmeldeformular auf der Internetseite www.bpi-bikeschool.de vorgenommen werden muss, bietet der Kunde der Firma BPI Bikeschool GbR den Abschluss eines MTB-Camps verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Camp Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die BPI Bikeschool zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Camp Unterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat. 

2 Bezahlung

Nach Buchung bzw. nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist folgender Zahlungsmodus einzuhalten:
Bei Fahrtechnikkursen, Touren und Workshops ist mit der Anmeldung der gesamte Preis zu entrichten.
Beim Bike-Service wird der zu zahlende Betrag bei Abholung bzw. Lieferung fällig.
Bei Camps ist nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Teilnehmer sofort fällig. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Das Aussetzen der Zahlung ersetzt nicht die Stornierung einer gebuchten Reise. Kurzfristige Buchungen sind Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden. Der Reisepreis wird dann mit der Anmeldung sofort fällig.

3 Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kurs-, Touren-,Workshop- oder Camp beginn zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Aufgrund der Aufwendungen der BPI Bikeschool GbR entstehen folgende Stornogebühren:
Bei einem Rücktritt kann die BPI GbR anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen. Wird die BPI GbR von Forderungen Dritter (Hütten, Hotels, Agenturkosten, Liftpässen, Flugtickets oder ähnlichem etc.) teilweise oder ganz befreit, wird dieser Betrag selbstverständlich vom Preis abgezogen nach welchem sich die Entschädigung für die BPI GbR berechnet.

3.1 Fahrtechnikkurse, Touren und Workshops  (bis 2 Tage Kursdauer / ohne Übernachtung):

Bei unseren Kursen bieten wir im Fall von Stornierungen oder Umbuchungen eine Wahlmöglichkeit!

1) Teilnehmende können sich für eine Stornorechnung in Höhe des in unserer Storno-Staffel ausgewiesenen Betrags entscheiden und bekommen den sich errechnenden Restwert erstattet

2) Alternativ bieten wir einen für den Buchenden günstigeren Gutschein an, der in dem Moment der nächsten Buchung bzw. Umbuchung direkt eingesetzt und angerechnet werden kann.

Die Staffelung im Einzelnen:

  • bis zum 31. Tag vor Kursbeginn = Gutschein über 100% (entspricht einer kostenfreien Umbuchung auf anderen Termin) oder Erstattung von 70% des Kurspreises (Stornogebühr 30%),
  • ab dem 30. Tag bis zum 15.Tag vor Kursbeginn = 70% Gutschein oder Erstattung von 50% des Kurspreises (Stornogebühr 50%),
  • ab dem 14. Tag bis zum 08.Tag vor Kursbeginn = 60% Gutschein oder Erstattung von 25% des Kurspreises (Stornogebühr 75%),
  • ab dem 07. Tag bis zum 04.Tag vor Kursbeginn = 50% Gutschein oder Erstattung von 20% des Kurspreises (Stornogebühr 80%),
  • ab dem 03. Tag bis zum 02.Tag vor Kursbeginn =  Stornogebühr 90%
  • ab 24 Std vor Kursbeginn bzw. bei Nichtantritt = keine Erstattung (Stornogebühr 100%)

Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche tatsächlich entstandene Kosten vollständig ersetzt werden - gleichwohl kann der Teilnehmer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.

Privatgruppen / Individualgruppen: Bei individuell kalkulierten Kursen und Camps / Reisen gilt bei Stornierung unabhängig vom Tag der Stornierung der angebotene Preis als Stornogebühr, also 100% des Eventpreises! In diesen Fällen können wir keine Ersatzperson für den Stornierenden einsetzen. Falls die Individualgruppe eine Ersatzperson findet und benennt, entstehen keine Stornokosten.

3.2 Bike Camps/Bike Reisen

Die Teilnehmer können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief) an die BPI Bikeschool GbR erfolgen. Tritt ein Teilnehmer*in vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann die BPI Bikeschool GbR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wird der stornierte Teilnehmerplatz von dem Teilnehmer*in sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Programm- bzw. Reisebeginn wie folgt:

bei Camps/Reisen mit Übernachtung:

  • bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 20% des Reisepreises,
  • ab dem 60. Tag bis zum 46. Tage vor Veranstaltungsbeginn = 30 % des Reisepreises,
  • ab dem 45. Tag bis zum 31. Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % des Reisepreises,
  • ab dem 30. Tag bis zum 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn = 95 % des Reisepreises,
  • ab dem 14. Tag bis zum 01. Tage vor Veranstaltungsbeginn = 100 % des Reisepreises,
  • bei Nichtantritt bzw Stornierung am Tag des Veranstaltungsbeginns = 100 % des Reisepreises.

Um vor Stornokosten geschützt zu sein empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- (und ggfs Abbruchs-) Versicherung!

 

Maßgebend ist immer der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der BPI GbR. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.

4 Teilnahmevoraussetzungen

An unseren Fahrtechnikkursen, Touren, Workshops, Camps kann jeder*e teilnehmen, der/die gesund, den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausgerüstet ist.
Der Kursleiter*in oder Guide der BPI GbR ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der für Ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschließen, soweit wir dadurch Aufwendungen Dritter ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Vertragspartner bleiben Sie. Der Ersatzperson räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

5 Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl schwankt von Veranstaltung zu Veranstaltung, je nach Anforderungen und der entsprechenden Ausschreibung. Bitte beachten Sie hierfür die in unserem Programm / Internet angegebenen Mindestteilnehmerzahlen/ Teilnehmerstaffelung. Wird sie nicht erreicht, kann der Veranstalter bei Fahrtechnikkursen, Touren und Workshops bis 7 Tage vor Beginn zurücktreten, oder einen Aufpreis verlangen. Bei Camps behält sich die BPI GbR eine Rücktrittsfrist bis 4 Wochen vor Reisebeginn vor. Dies kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen. Gerne stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus, damit dieser nicht verfällt. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sie jedoch die Durchführung des Fahrtechnikkurses, der Tour, des Workshops oder des Camps wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann aber nur zu einem von uns neu errechneten Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem von uns neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber hinaus ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis der Fahrtechnikkurs, die Tour, der Workshop oder das Camp durchgeführt wird.

6 Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt

Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltungen oder Camps infolge außergewöhnlicher Umstände, die BPI Bikeschool GbR, nicht zu vertreten haben (z. B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so können sowohl Sie wie auch die BPI Bikeschool GbR vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Für die erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung und eventuell sonstig entstehende Kosten gehen zu je 50% zu Lasten des Kunden, zu 50% an die BPI GbR. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% des ausgeschriebenen Preises, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern (Hütten, Hotels, Agenturkosten, Skipässen, Flugtickets, Zwischenvermittlungen o.ä.) stornieren können.

7 Haftpflicht und Teilnahmegenehmigung

7.1

Jeder Teilnehmer eines Fahrtechnikkurses, einer Tour, eines Workshops oder eines Camps ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter, Guide oder Personal gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Kursleiters oder Guides kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

7.2

Am Fahrtechnikkurs, einer Tour, einem Workshop oder eines Camps kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.

7.3

Der Teilnehmer kann für die Dauer der Veranstaltung ein Mietfahrrad vom Veranstalter erhalten. Dieses Mietfahrrad ist nicht mit Beleuchtung gem. § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung ausgestattet, so dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVO entspricht und nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen zu benutzen, sondern ausschließlich für die Fahrtechnikveranstaltung im Freien in dem vom Veranstalter bestimmten Gelände zu benutzen.

7.4

Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen - und je nach dem welche Strecken gefahren werden Schienbein- und Ellenbogen, sowie Fullfacehelm und Protektorenhed. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

7.5

Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbikefahren, insbesondere Downhill & Freeride  eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenüber dem Veranstalter. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Bei Kindern unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern zwingend notwendig.

7.6

Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

7.7

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere einen Kursleiter oder Guide sofort zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.

8 Leistungs- oder Preisänderungen

Die im Programm und den Kurs-, Touren, Workshop, und Camp Ausschreibungen angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung oder Veröffentlichung auf der Website uns bekannten Stand. Preisänderungen welche die BPI GbR nicht zu vertreten hat, behalten wir uns vor. Sobald die BPI GbR Kenntnisse über die Faktoren vorliegen, welche den Veranstaltungspreis erhöhen, werden wir den Reisenden unverzüglich darüber informieren. Diese Mitteilung muss der Reisende jedoch spätestens bis zum Ablauf des 21. Tages vor Veranstaltungsbeginn erhalten.

9 Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. D. h. Beschädigungen an Bikes und Protektoren müssen je nach „Beschädigung“ vom Kunden bezahlt  werden. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer ganz zu ersetzen. Für Testmaterial bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle mit unserem für den Teilnehmer zur Verfügung gestellten Leihmaterial ( z. B. Mountainbikes, Protektoren, Helme, Rucksäcke, Pedale, etc.) kann die BPI GbR  nicht haftbar gemacht werden.

10 Teilnahmevermittlung

Die BPI GbR übernimmt bei einer Kursvermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllter Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

11 Datenschutzleistung

Mit der Anmeldung zu einem  Fahrtechnikkurs, Tour, Workshop oder BikeCamp und  weiteren BPI GbR  Veranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer ausschließlich damit einverstanden dass Kundenbezogene Daten für Fluglinien, Visabeschaffung, Genehmigungen, Reservierungen oder ähnliches weitergeleitet werden.

12 Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann die BPI BikeSchool GbR nur an dessen Sitz verklagen.

13 Unwirksamkeit

Für den Fall, dass eine der oben aufgeführten Klauseln unwirksam sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.